Pflichtversicherung Schweiz (KVG)


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nach KVG in der Schweiz

Grenzgänger*innen benötigt bei Arbeitsaufnahme in der Schweiz eine Kranken­ver­si­che­rung. Der monatliche Beitrag wird bei der Pflichtversicherung in der Schweiz bezahlt. Leistunganspruch bei Behandlungen in der Schweiz besteht aus der Basisversicherung nach Schweizer Kranken­ver­si­che­rungsgesetz (KVG). Der aktuelle Ø-Beitrag liegt hier bei 466,38 CHF für 2022.
 

  Monatsbeitrag ohne Unfall ab 26. Lebensjahr 

183,30 CHF für 2022.

 

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Die deutsche gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) richtet die Sachleistung für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungen in Deutschland aus. Hierfür wird kein Beitrag erhoben. Leistungsanspruch bei Behandlungen in Deutschland besteht nach deutschem Recht.
 
Der Schweizer Arbeitgeber bezahlt, in der Regel, keinen Zuschuss.

Wie funktioniert das KVG-Kranken­ver­si­che­rungsmodell?

Diese Leistungen bezahlt die Schweizer Kranken­ver­si­che­rung

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Keine Leistung für Zahnbehandlung, Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Keine Leistung für Pflege
  • Kostenbeteiligung in Höhe der ordentlichen Jahresfranchise (Jahresselbstbehalt) von 300,- CHF danach 10% Selbst­behalt pro Rechnung (maximal 700,- CHF im Jahr) zusätzlich. 

Diese Leistungen bezahlt die deutsche Kranken­ver­si­che­rung

  • Freie Arztwahl und Zahnarztwahl, solange die Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind
  • Eingeschränkte Krankenhauswahl
  • Übernahme von Pflegesachleistungen, keine Leistung für Pflegegeldleistungen
  • Zuzahlungen bei Medikamenten, Massagen usw., Krankenhauszuzahlung

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Empfohlene Zusatzversicherung

Wir empfehlen, die entstehenden Lücken aus den Schweizer und deutschen Systemen durch den Abschluss von Zusatzversicherungen in folgenden Bereichen zu schließen: