Die Beiträge für die ALV (2,2 % bis Jahresverdienst 126.000 CHF und 1,0% vom übersteigenden Jahresverdienst) bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu jeweils gleichen Teilen.
Der Grenzgänger meldet seine Arbeitslosigkeit beim deutschen Arbeitsamt. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden auch der Schweizer Lohn und die beschäftigten Zeiten berücksichtigt. Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen in Deutschland in Bezug auf Meldefristen, Höhe und Bezug von Arbeitslosengeld.
Der Zuzüger meldet seine Arbeitslosigkeit beim Schweizer Arbeitsamt. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden auch der deutsche Lohn und die beschäftigten Zeiten berücksichtigt. Der Satz für Arbeitslosengeld in der Schweiz liegt bei 70-80% des letzten Lohnes. Jedoch sind von dieser Arbeitslosenentschädigung Sozial-, Steuerabgaben und Krankenversicherungsbeitrag zu leisten.
Arbeitslosenversicherung im internationalen Vergleich - eine Übersicht (Quellen: MISSOC, Juli 2011) Wechselkurs 1,20
minimale Beitragszeit |
Höhe der erhaltenen Leistungen | Maximale Leistungsdauer | Höchster versicherter Verdienst (monatlich) | Sozialabgaben Steuerpflicht | |
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Schweiz | 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre | 80% (mit Kindern und bei tiefem Einkommen), 70% (ohne Kinder) Brutto | 4 (Beitragsbefreite) bis 24 Monate | 10.500 CHF | Abgabe von Sozialversiche- rungsbeiträgen, Leistungen unterliegen der Besteuerung |
Deutschland | 12 Monate in nerhalb der letzten zwei Jahre => Anspruch auf 6 Monate | 67% (mit Kindern), 60% (ohne Kinder) Netto | Leistungsdauer entspricht der Hälfte der Beitragszeit, 6 bis 12 Monate. Ab 50 Jahre 15 Monate | 5.500 EUR alte Bundesländer 4.800 EUR neue Bundesländer | Keine Sozialabgaben für den Leistungsem- pfänger, Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung. |
Frankreich | 4 Monate innerhalb der letzten 2 1/3 Jahre => Anspruch auf 4 Monate | 75% Brutto | Leistungsdauer entspricht der Beitragszeit, 4 bis 24 Monate, Ab 50 Jahre: 36 Monate | 11.780 EUR CHF | Abgabe von Sozialversiche- rungsbeiträgen, Leistungen unterliegen der Besteuerung |
Österreich | 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre => Anspruch auf 4.6 Monate | 55% Netto | 4.6 bis 9 Monate. Ab 50 Jahre: 12 Monate | 4.200 EUR | Keine Sozialab- gaben, Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung |