Kindergeldanspruch in Deutschland besteht, allerdings abhängig von den Familienverhältnissen und ist mit der Familienkasse abzuklären, ob Kindergeld in Deutschland oder Kinderzulage in der Schweiz zu beziehen ist. Doppelter Bezug ist nicht zulässig. Es besteht jedoch Anspruch auf das Differenzkindergeld.
Seit 01.01.2023 erhalten Sie je Kind 250 €.
In der Schweiz besteht Anspruch auf folgende Zulagen. Doppelter Bezug mit Deutschland ist nicht zulässig.
200 CHF Kinderzulage
250 CHF Ausbildungszulage
Es ist möglich, dass zusätzlich eine Familienzulage vom Schweizer Arbeitgeber ausgezahlt wird. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach.
Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert 14 Wochen. Der Anspruch endet bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit.
Elternzeit ist in Form der Mutterschaftszeit von 3 Monaten abgegolten. In der Schweiz gibt es keine Elternzeit. Diese ist individuell mit dem Schweizer Arbeitgeber zu vereinbaren. Falls sich die Eltern die Zeiten teilen wollen, ist dies mit dem Schweizer Arbeitgeber abzustimmen, denn in der Schweiz gelten diese Regeln nicht.
Das in Deutschland zur Verfügung stehende Elterngeld wird auch an Grenzgänger ausbezahlt. Jedoch findet hier eine Kürzung um die Zeiten statt, in denen Mutterschaftsentschädigung gezahlt wird.