Gesetzliche Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz
Grenzgänger*innen benötigt bei Arbeitsaufnahme in der Schweiz eine Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag wird bei der Pflichtversicherung in der Schweiz bezahlt. Leistunganspruch bei Behandlungen in der Schweiz besteht aus der Basisversicherung nach Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG). Der aktuelle Ø-Beitrag liegt hier bei 452,64 CHF für 2024.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) richtet die Sachleistung für Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland aus. Hierfür wird kein Beitrag erhoben. Leistungsanspruch bei Behandlungen in Deutschland besteht nach deutschem Recht.
Der Schweizer Arbeitgeber bezahlt, in der Regel, keinen Zuschuss.
Wie funktioniert das KVG-Krankenversicherungsmodell?
Diese Leistungen bezahlt die Schweizer Krankenversicherung
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Keine Leistung für Zahnbehandlung, Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Keine Leistung für Pflege
Kostenbeteiligung in Höhe der ordentlichen Jahresfranchise (Jahresselbstbehalt) von 300,- CHF danach 10% Selbstbehalt pro Rechnung (maximal 700,- CHF im Jahr) zusätzlich.
Diese Leistungen bezahlt die deutsche Krankenversicherung
Freie Arztwahl und Zahnarztwahl, solange die Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind
Eingeschränkte Krankenhauswahl
Übernahme von Pflegesachleistungen, keine Leistung für Pflegegeldleistungen
Zuzahlungen bei Medikamenten, Massagen usw., Krankenhauszuzahlung
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Wir empfehlen, die entstehenden Lücken aus den Schweizer und deutschen Systemen durch den Abschluss von Zusatzversicherungen in folgenden Bereichen zu schließen: